2. Der Haftgrund
für Maler- und Tapezierarbeiten an Wänden und Decken ist der Tiefgrund (auch
Tiefengrund), meist auf der Basis von Alkyd- oder Acrylharz.
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Dienstag, 14. Februar 2017
Haftgrund
1. Neben dem dringenden Tatverdacht und der
Verhältnismäßigkeit ist ein Haftgrund
die wichtigste Voraussetzung der Anordnung der Untersuchungshaft.
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